Unsere Leistungen im Überblick



Finanzbuchhaltung

Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hier sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert.

Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen zur Buchführung verpflichtet ist oder nicht (z.B. bei der Einnahmenüberschussrechnung ), werden bei uns die gleichen Maßstäbe im Bereich der Finanzbuchhaltung angesetzt. Damit ist sichergestellt, dass auch bei der Ermittlung des Gewinns der Einnahmen über die Ausgaben in den unterjährigen Auswertungen der periodengerechte Erfolg unternehmerischer Tätigkeit widergespiegelt wird.

Wir verwenden im Bereich Rechnungswesen das System "DATEV" und bevorzugen bei der Erfassung der Belege die Verarbeitung in digitaler Form.



Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung (Lohnbuchführung) ist ein Teilbereich der Buchhaltung und befasst sich mit der betrieblichen  Abwicklung von Lohn- und Gehaltsab-rechnungen.

Daneben obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Lohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (z. B. DEÜV-Meldungen), die Erstellung der Krankenkassen-Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen und die Übergabe von 
Buchungsbelegen in die Finanzbuch-haltung.

Die Lohnbuchhaltung und Ihre Abläufe in Bezug auf die Kommunikation mit Behörden und Krankkassen ist stark digitalisiert und ohne hinreichende Kenntnisse nicht zu bewältigen

Wir arbeiten mit dem Programm "Lohn- und Gehalt" der "DATEV".

Einnahmenüberschussrechnung  (EÜR)

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip berechnet.

Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetzes (EStG). In Anspielung auf die Rechtsgrundlage wird die Einnahmenüberschussrechnung daher auch 4/3-Rechnung genannt.

Steuerlich berechtigt hierzu sind Unternehmen, die gewisse Größenkriterien nicht überschreiten oder (unabhängig von der Größe) bestimmten Berufsgruppen (sog. Freiberufler) angehören.

Zur Buchführung verpflichtet sind (unabhängig von Ihrer Größe) stets Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) oder als Handelsgesellschaft kraft Gesetzes (z.B. KG, GmbH & Co.KG, OHG) betrieben werden. 

Jahresabschluss-erstellung

Der Jahresabschluss ist die finanzielle Zusammenfassung eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres, bestehend aus Bilanz (Vermögen, Schulden) und Gewinn- und Verlustrechnung (Aufwendungen, Erträge), die das wirtschaftliche Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellt, um Transparenz für Außenstehende und Eigentümer zu schaffen. Er wird nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. HGB) erstellt und dient der periodengerechten Erfolgser-mittlung. 

Wichtige Bestandteile:

Bilanz
Stichtagsbezogene Momentaufnahme des Vermögens (Aktiva) und der Schulden (Passiva).

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): 
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines gesamten Geschäftsjahres.

Anhang (bei Kapitalgesellschaften)
Zusätzliche Erläuterungen zu Bilanz und GuV.

Lagebericht (Ergänzung zum Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten 
Größenordnung) 
Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Risiken und der zukünftigen Entwicklung. 

Zweck:

Informationsfunktion
Bereitstellung von Informationen für Eigentümer, Gläubiger, Mitarbeiter, das Finanzamt und die Öffentlichkeit.

Dokumentationsfunktion
Nachweis der Vermögens- und Ertragslage.

Rechenschaftslegung
Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr. 

Wer muss ihn erstellen?

Kaufleute und bilanzierungspflichtige Unternehmen nach 
§ 242 HGB.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler erstellen meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt eines vollständigen Jahresabschlusses.

Rechtsformberatung

Die richtige Rechtsform ist u.a. ausschlaggebend für den Erfolg und muss zu den Zielen, der Risikobereitschaft und dem Kapitalbedarf des Unternehmens passen. Eine Überprüfung der Rechtsform kann bei veränderten Unternehmensbedingungen sinnvoll sein. 

Die Rechtsform definiert die rechtliche Struktur eines Unternehmens und legt fest, wie es organisiert ist, welche Rechte und Pflichten es hat (z. B. Haftung, Steuern), und wie es nach außen auftritt. Hauptkategorien sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG), wobei Personengesellschaften eine unbeschränkte  Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: z.B. GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen haben. 

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Gründungsprozess, Formalitäten, Finanzierung und steuerliche Belastung. 

Steuererklärungen

Wir übernehmen sämtliche mit dem Unternehmen anfallenden Steuererklärungen.

Bei inhabergeführten Unternehmen fertigen wir darüber hinaus die persönlichen Steuererklärungen der Inhaber an.

 

Beratung stationärer und teilstationärer Altenpflegeeinrichtungen

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